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Agence de communication - Eliott & Markus
Die Abteilung für Steuerrecht berät ihre Mandanten und vertritt sie vor Gericht, mit dem Ziel die Steuerlast durch Optimierung zu reduzieren und sowohl Steuer- als auch Zollregresse zu mindern.
Die Steuerabteilung begleitet französische und ausländische Gesellschaften und Konzerne (KMU, multinationale und börsennotierte Unternehmen), Geschäftsführer und natürliche Personen bei der steuerlichen Gestaltung von laufenden oder außerordentlichen Geschäften. Die Abteilung berät zudem zahlreiche ausländische Unternehmen und Investoren bei ihren Investitionen in Frankreich sowie französische Akteure bei ihren Investitionen im Ausland. Sie kooperiert eng mit den anderen Abteilungen der Kanzlei, um umfassende Lösungen anbieten zu können und ihre Mandanten bei der Umsetzung zu unterstützen. Aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung mit branchenspezifischen Fragestellungen kann sie ihre Mandanten bei strategischen Entscheidungen effizient unterstützen. Dank eines großen Netzwerks aus Korrespondenten im Ausland können die Steuerabteilung von Alerion auch grenzüberschreitende steuerliche Fragestellungen bearbeiten. Die Anwälte der Steuerabteilung halten regelmäßig Vorlesungen an Universitäten, veranstalten Fortbildungen bei Bildungseinrichtungen und Berufsverbänden und organisieren Vorträge zur aktuellen Gesetzeslage. Das Tätigkeitsfeld der Abteilung für Steuerrecht umfasst die gesamte direkte und indirekte Besteuerung von Unternehmen und Vermögen. Auch bei der Immobilienbesteuerung verfügt die Abteilung über langjährige Erfahrung. Sie betreut regelmäßig Akteure aus der Immobilienbranche bei steuerlichen Fragestellungen).