Wettbewerb – Zusammenschlüsse

Wir begleiten unsere Mandanten, wenn es darum geht, Zusammenschlüsse zu melden und beraten sie, damit ihre Geschäftstätigkeit den wettbewerbsrechtlichen Vorschriften entspricht. Außerdem verteidigen wir ihre Interessen vor den Wettbewerbsbehörden.

Das Wettbewerbsrecht enthält zwingende Vorschriften für das Geschäftsleben, die für alle Wirtschaftsakteure – unabhängig von ihrer Größe – gelten und zahlreiche Bereiche ihrer Geschäftstätigkeit umfasst. Unabhängig davon, ob es um Fusionen und Übernahmen geht, für die das Fusionsrecht gilt, oder ob es um wettbewerbswidriges Verhalten im Rahmen der Geschäftstätigkeit geht: Die Missachtung von Vorschriften kann hohe Sanktionen nach sich ziehen, da die Wettbewerbsbehörden nicht zögern, Geldstrafen in Millionenhöhe zu verhängen. Die Opfer wettbewerbswidriger Praktiken können Wiedergutmachung in Form von Schadenersatz verlangen.

Wir beraten und unterstützen unsere Mandanten bei Streitigkeiten bezüglich Absprachen und des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung.

In Zusammenarbeit mit der Abteilung Gesellschaftsrecht - Mergers & Acquisitions/Private Equity unterstützt und berät unser für Wettbewerbsfragen zuständiges Team Unternehmen von den ersten Gesprächen an, vor allem hinsichtlich des Informationsaustauschs mit der Zielgruppe, der Einrichtung eines Clean-Rooms und der Prüfung der Notwendigkeit, den Vorgang den Wettbewerbsbehörden zu melden. Wir nehmen die Meldungen dieser Vorgänge bei der französischen Behörde vor. Handelt es sich um einen Vorgang auf internationaler Ebene, greifen wir auf unser Netz von Korrespondenzanwälten zurück, die den Vorgang der in ihrem Land zuständigen Wettbewerbsbehörde melden.

Außerdem unterstützen wir unsere Mandanten, wenn sie Gegenstand einer nationalen oder europäischen Untersuchung wegen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht sind, und verteidigen ihre Interessen, wenn sie von einer Wettbewerbsbehörde verfolgt werden.

Bei der täglichen Beratung unserer Mandanten achten wir überdies stets darauf, dass Wettbewerbsproblematiken erkannt und gelöst werden, unabhängig davon, ob es um die Ausarbeitung von Verträgen oder Prüfungen im Rahmen von Übernahmen geht.

Außerdem nehmen wir die Interessen unserer Mandanten vor den Handelsgerichten wahr, wenn sie von wettbewerbswidrigen Praktiken, Verunglimpfung oder Parasitismus betroffen sind.

Zusammenschlüsse
  • Prüfung der Verpflichtung, Zusammenschlüsse zu melden
  • Vertrauliche Schritte bei der Wettbewerbsbehörde zur Vorbereitung der Transaktion
  • Einrichtung von Clean-Teams
  • Meldung des Zusammenschlusses bei der Wettbewerbsbehörde
Absprachen / Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung
  • Rechtsstreitigkeiten vor der Wettbewerbsbehörde (Verteidigung und Meldung von Beschwerden und Einreichen von Klagen)
  • Beistand bei Untersuchungen wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht
  • Verhandlungsverfahren im französischen Wettbewerbsrecht (alternative Verfahren die auf einen Vergleich, auf Verpflichtungszusagen oder Sanktionsmilderung ausgerichtet sind)
Schadenersatzklage
  • Prüfung Wettbewerb, Einrichtung von Compliance-Programmen
  • Wettbewerbsbeschränkende Praktiken: Wiederverkauf mit Verlust, Festpreis, Fakturierung, Zahlungsfristen, erhebliches Ungleichgewicht, plötzlicher Abbruch von Geschäftsbeziehungen (siehe Präsentation der Abteilung Handelsrecht, Wirtschaftsrecht Alerion)
  • Unlauterer Wettbewerb, Streitigkeiten vor den Handelsgerichten
  • Unterstützung eines Herstellers von Nutzfahrzeugen beim Erwerb einer Gesellschaft, die sich im gerichtlichen Sanierungsverfahren befand
  • Unterstützung einer börsennotierten Unternehmensgruppe beim Erwerb eines Herstellers von Zubehör für Mobiltelefone
  • Unterstützung eines Unternehmers, der sich gegen eine Übernahme im Bereich Biokraftstoffe wehrte
  • Unterstützung der Wiederverkäufer in einem Franchising-Netz im Rahmen eines Preisabsprache-Verfahrens
  • Unterstützung einer beruflichen Vereinigung bei einem Preisabsprache-Verfahren
  • Unterstützung einer Gesellschaft bei einem Verfahren zur Vergabe von Aufträgen im Garten- und Landschaftsbau
  • Unterstützung einer Gesellschaft bei einem Verfahren zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen
  • Einreichung einer Klage wegen Absprache und Marktausschluss vor der Wettbewerbsbehörde