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Agence de communication - Eliott & Markus
Die Abteilung Börsenrecht berät in Frankreich börsennotierte Unternehmen in sämtlichen speziell für sie geltenden Rechtsbereichen: bei Börsengängen, Markttransaktionen (öffentliche Aktienkaufs- und verkaufsangebote, Ausgabe von Wertpapieren, Privatplatzierungen usw.), im Rahmen der Verwaltung gesellschaftsrechtlicher Unterlagen, aber auch bei Börsenstreitigkeiten (Verfahren vor der französischen Finanzmarktaufsichtsbehörde AMF).
Da wir wissen, dass es sich bei den meisten in Frankreich börsennotierten Unternehmen um KMU mit spezifischen operativen Fragestellungen handelt, setzen wir hier bei unserer Arbeit auf ein starkes Engagement für unsere Kunden und den Aufbau einer langjährigen Geschäftsbeziehung, um diese Unternehmen aus nächster Nähe bei ihren anspruchsvollen Themen zu begleiten.
Das Team „Börsenrecht“ arbeitet ebenfalls mit den Abteilungen der Kanzlei Mergers&Aquisitions und Private Equity, sodass die spezifischen Fragestellungen des Börsenrechts im Rahmen einer globalen Betrachtung erfasst werden können, um den Bedürfnissen unserer Mandanten umfassend gerecht zu werden.
Alerion ist Gründungsmitglied der „Association des Avocats en droit boursier“ (auf Börsenrecht spezialisierte Anwaltsvereinigung).