Bankrecht

Die Alerion-Abteilung für Bank- und Finanzrecht berät und vertritt vor allem Banken und Finanzinstitute im Rahmen von nationalen oder internationalen Kreditgeschäften.

Unser Team vertritt seine Mandanten vor Handels-, Zivil- und Strafgerichten und steht ihnen bei alternativen Konfliktlösungen (Mediation, Schlichtung, Schiedsgerichts- und Vergleichsverfahren) zur Seite.

Aufgrund der mehr als zwanzigjährigen Erfahrung der beiden Partner, die diese Abteilung leiten, ist es möglich, unsere Mandanten bei der Erstellung von Krediten und Garantien, sowie bei der Eintreibung von Forderungen effizient zu unterstützen.

Beratung und Vertretung in Streitfällen
  • Eintreibung gegenüber Schuldnern, Bürgen und Sicherheitsgebern
  • Vorläufige Sicherungsmaßnahmen
  • Zwangsvollstreckung und streitige Verfahren im Zusammenhang mit Zwangsvollstreckung
  • Beleihung von Finanzinstrumenten, Beteiligungen, Guthaben oder Barsicherheiten bei Konstruktionstransaktionen
  • Verteidigung im Rahmen von Haftungsklagen aufgrund mangelnder Beratungspflicht
Insolvenzverfahren und Vollstreckungsmaßnahmen
  • Verteidigung bei Haftungsklagen wegen missbräuchlicher Unterstützung (soutien abusif), ruinöser Kredite (crédit ruineux) oder Kreditkündigung (rupture de crédit)
  • Herausgabeanträge bei Insolvenz, Schutz von Sicherheiten bei Sanierungsplänen (plan de cession)
  • Forderungsanmeldungen und Bestreitung
  • Rechtsmittel gegen Eröffnungsbeschlüsse
  • Verfahren für Ad-hoc-Verwaltung und Schlichtung
  • Beistand eines Bankinstituts im Rahmen eines internationalen Betrugs, dessen Opfer einer der Bankkunden ist
  • Beistand eines Bankinstituts bei der Verwertung von Sicherheiten gegen einen Liquidator einer insolventen Gesellschaft
  • Regelmäßige Beratung und Rechtsbeistand einer Bank bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus Bürgschaften aus Insolvenzverfahren
  • Rechtsbeistand einer Bank bei einer Klage wegen Kündigung eines Kreditvertrags
  • Regelmäßiger Beistand eines Kreditinstituts bei der Erstellung und Verwertung von Sicherheiten bei Immobiliengeschäften.
Zusammenfassung der Datenschutzpolitik

Am Januar 2020 online gestellte Fassung

Als Verantwortlicher für die Verarbeitung legt Alerion besonderen Wert auf den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten (nachfolgend „Personenbezogene Daten“ oder „Daten“), so wie diese in der Verordnung (EU) 2016/679 über den Schutz personenbezogener Daten und in der geänderten Fassung des französischen Datenschutzgesetzes „Informatique et Libertés“ Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978 (nachfolgend gemeinsam die Datenschutzvorschriften) definiert sind.

Ziel der vorliegenden Datenschutzrichtlinien ist es, klar zu erläutern, wie Alerion Ihre Personenbezogenen Daten erhebt, speichert, nutzt und verbreitet, wenn Sie die Website, die insbesondere über die Webadresse https://www.alerionavocats.com/ zugänglich ist (die „Website“), aufrufen und/oder wenn Sie die auf der Website angebotenen Leistungen oder Informationen erhalten möchten (die „Leistungen“).

Die vorliegende Datenschutzpolitik wird gegebenenfalls durch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzt, die den Honorarvereinbarungen von Alerion beigefügt sind, sowie durch die Informationen in unseren Datenerfassungsformularen.

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