Anpassung des französischen Insolvenzrechts an die sanitäre Krise

Die zur Zeit grassierende COVID-19 Epidemie stellt für viele Unternehmen eine bisher noch nicht dagewesene Herausforderung dar.

Viele schon angeschlagene Unternehmen werden leider zahlungsunfähig und stellen sich die Frage, welche Maßnahmen zu treffen sind.

Andere Unternehmen fragen sich, wie sie ihre Rechte gegen insolvente Unternehmen in dieser schwierigen Situation geltend machen sollen.

In Zusammenarbeit mit der Deutsch-Französischen Handelskammer Paris bietet die Kanzlei Alerion Avocats mit ihrem German Desk (Nicola Kömpf) in diesem Webinar einen Überblick der wichtigsten Regeln und Ausnahmeregelungen im französischen Insolvenzrecht, die derzeit gelten (Update mit den letzten Dekreten).

Dieses Webinar findet am 8. Juli 2020 in Französisch und Deutsch statt.

Dieses Webinar richtet sich an kleinere, mittlere und Großunternehmen, sowohl auf Schuldner- als auch auf Gläubigerseite.

Im Webinar werden die folgenden Maßnahmen vorgestellt:

I. Eröffnung von Vor- und Insolvenzverfahren

II. Laufende Verfahren – Fristen

III. Liquidationsverfahren und Zahlung der Gehälter durch die AGS

IV. Forderungsanmeldungen und Geltendmachung von Herausgabeansprüchen

Alle weiteren Information und Zugangslink finden Sie unter nachstehendem Link: https://www.francoallemand.com/veranstaltungen/detailansicht/insolvenzrecht

Anpassung des französischen Insolvenzrechts an die sanitäre Krise

Die zur Zeit grassierende COVID-19 Epidemie stellt für viele Unternehmen eine bisher noch nicht dagewesene Herausforderung dar.

Viele schon angeschlagene Unternehmen werden leider zahlungsunfähig und stellen sich die Frage, welche Maßnahmen zu treffen sind.

Andere Unternehmen fragen sich, wie sie ihre Rechte gegen insolvente Unternehmen in dieser schwierigen Situation geltend machen sollen.

In Zusammenarbeit mit der Deutsch-Französischen Handelskammer Paris bietet die Kanzlei Alerion Avocats mit ihrem German Desk (Nicola Kömpf) in diesem Webinar einen Überblick der wichtigsten Regeln und Ausnahmeregelungen im französischen Insolvenzrecht, die derzeit gelten.

Dieses Webinar findet am 24. April 2020 in Französisch und am 23. April 2020 in Deutsch statt.

Dieses Webinar richtet sich an kleinere, mittlere und Großunternehmen, sowohl auf Schuldner- als auch auf Gläubigerseite.

Im Webinar werden die folgenden Maßnahmen vorgestellt:

I. Eröffnung von Vor- und Insolvenzverfahren

II. Laufende Verfahren – Fristen

III. Liquidationsverfahren und Zahlung der Gehälter durch die AGS

IV. Forderungsanmeldungen und Geltendmachung von Herausgabeansprüchen

Alle weiteren Information und Zugangslink finden Sie unter nachstehendem Link: https://www.francoallemand.com/veranstaltungen/detailansicht/anpassung-des-franzoesischen-insolvenzrechts-an-die-sanitaere-krise

Alerion beim jährlichen Kongress der International Bar Association (IBA) in Rome

Alerion war bei dem jährlichen Kongress der International Bar Association (IBA) in Rome durch 13 Partner vertreten : Jacques Bouyssou, Pierre-Olivier Brouard, Stanislas Curien, Nathalie Dupuy-Loup, Christophe Gerschel, Nicola Kömpf, Sibylle Mareau, Philippe Pescayre, Vincent Poirier, Catherine Robin, Antoine Rousseau, Frédéric Saffroy, Corinne Thiérache, und 2 of-counsels : Friedrich Niggemann und Fahima Gasmi.

Wie jedes Jahr, konnte die Kanzlei Kollegen aus der ganzen Welt bei einem Empfang, der am 8. Oktober im Palazzo Doria Pamphilj stattfand, willkommen heißen.

Der IBA Kongress ist für Alerion die Gelegenheit, ihre Verbindungen zu Kanzleien mit Standorten in der ganzen Welt zu verstärken, um ihre Mandanten in deren internationaler Entwicklung zu begleiten.

Beitrag von Nicola Kömpf zum Thema : Entwicklung des französischen Arbeitsrechts nach den Macron-Reformen

Nicola Kömpf hat im Rahmen der Jahrestagung der Deutsch-Französischen Juristenvereinigung einen Vortag in Heidelberg zum Thema „Entwicklungen im frz. Arbeitsrecht nach den Macron Reformen“ gehalten.

18 Partner für 2018

Alerion freut sich, Jean-Christophe Brun als Partner in der Abteilung Sozialrecht willkommen zu heißen.

Seit 2004 in Paris als Anwalt zugelassen, arbeitet Jean-Christophe Brun seit 2012 in der Abteilung Arbeitsrecht bei Alerion, wo er in allen Bereichen des Arbeitsrechts und des Sozialversicherungsrechts, sowohl in beratender Funktion als auch bei Rechtsstreitigkeiten tätig ist, ein Bereich, in dem er eine besondere Expertise entwickelt hat.

Als neuer Partner in der Arbeitsrechtsabteilung wird Jean-Christophe, mit einem engagierten Team, die Entwicklung der Prozessaktivitäten der Abteilung vorantreiben, durch das Begleiten von Mandanten der Kanzlei vor den Arbeitsgerichten (Entlassungen, Mobbing, Überstunden), Sozialgerichten – tribunaux des Affaires de la Sécurité Sociale (Urssaf Mahnverfahren, Arbeitsunfall), Landgerichten (Wahlstreitigkeiten), Verwaltungsgerichten (Rechtsstreitigkeiten gegenüber geschützten Mitarbeitern) und Strafgerichten (strafrechtliches Arbeitsrecht).

Alerion beim jährlichen Kongress der International Bar Association (IBA) in Sydney

Alerion war bei dem jährlichen Kongress der International Bar Association (IBA) in Sydney durch sechs Partner vertreten : Jacques Bouyssou, Nicola Kömpf, Philippe Pescayre, Antoine Rousseau, Frédéric Saffroy, Corinne Thiérache und Friedrich Niggemann.

Wie jedes Jahr, konnte die Kanzlei Kollegen aus der ganzen Welt bei einem Empfang, der am 9. Oktober im Aquarium von Sydney stattfand, willkommen heißen.

Der IBA Kongress ist für Alerion die Gelegenheit, ihre Verbindungen zu Kanzleien mit Standorten in der ganzen Welt zu verstärken, um ihre Mandanten in deren internationaler Entwicklung zu begleiten.

Alerion vergrößert sich mit der neuen Partnerin Corinne Thiérache und ihrem Team

Alerion freut sich, Sie über die Ankunft von Corinne Thiérache zu informieren, die mit ihrem Team in den Bereichen Urheberrecht sowie Informationstechnologien und Kommunikation arbeitet. Sie verstärkt somit die Kompetenzen unserer Kanzlei in den Bereichen der Computer- und Netzsicherheit, des Schutzes persönlicher Daten, fortgeschrittener Technologien und Biowissenschaften der Innovations-Abteilung und erweitert das transversale Angebot Alerions in diesem Bereich.

Seit über 20 Jahren begleitet Corinne Thiérache ihre Mandanten im RECHT DER NEUEN TECHNOLOGIEN, URHEBERRECHT UND ARZNEIMITTELRECHT, sowohl als Berater als auch in Rechtsstreitigkeiten. Ihre Mandanten, des privaten sowie öffentlichen Rechts, arbeiten in verschiedenen Bereichen mit der Gemeinsamkeit, dass sie ihren immateriellen Aktiva einen hohen Wert zusprechen und ihre Dynamik auf Innovationen ausgerichtet ist, dank Technologie und F&E.

Seit 1994 als Anwältin in Paris zugelassen hat sich Corinne Thiérache sehr früh auf fortschrittliche Technologien spezialisiert und an den Arbeiten und Überlegungen der AFA (Verband der Netzanbieter) teilgenommen für die Verfassung der Charta zur Selbstregulierung und des Verhaltenskodes der Branchenexperten. Sie ist aktives Mitglied bei CYBERLEX, wo sie als Präsidentin und Vize-Präsidentin tätig war. Sie ist ebenfalls Mitglied der Ethik-Kommission für Videoschutz in Paris als qualifizierte Persönlichkeit, SecureSphère by EPITA, CYAN (Cybersecurity Advisors Network), AFCDP und Sachverständige des GESTE. Corinne Thiérache interveniert bei Fachtagungen in Frankreich sowie im Ausland, leitet Reflexionsarbeiten, die zur Berichterstellung für öffentliche Behörden führen. Sie veröffentlicht Artikel und leitet Fortbildungen in ihren Fachbereichen.