Herr RA Dr. Friedrich NIGGEMANN, Honoraranwalt, im German Desk der Kanzlei Alerion avocats in Paris, hat sich in einer Veröffentlichung in der deutschen Zeitschrift für Schiedsverfahren

26 September 2024
Friedrich NIGGEMANN

« Die neuere französische Rechtsprechung zum ordre public international : Es wird genauer geprüft »

Die neuere französische Rechtsprechung zur Anwendung des internationalen « ordre public » im Rahmen der Anerkennung von Schiedssprüchen, bietet eine Fülle von zum Teil spektakulären Fällen. lm Zentrum stehen Verfahren, in denen der Vorwurf der Bestechung erhoben wurde. Dabei wird deutlich, dass die Gerichte das Mass der Überprüfung von Schiedssprüchen deutlich erhöht haben. Dabei werden neue Sach- und Beweisvorträge auch noch im Aufhebungsverfahren zugelassen. Gleichzeitig wurden « red flags » und Beweisvermutungen benutzt, um oft bewusst verdeckte Handlungen aufdecken zu können. Der Beitrag stellt diese Entwicklung gegenüber der früher geltenden Rechtslage dar und zeigt auf, dass die uneingeschränkte Möglichkeit neuen Vorbringens im Aufhebungsverfahren die Endgültigkeit des Schiedsspruchs miniert. Die Methode de « red flags » und der Beweisvermutungen sind wirksame Werkzeuge in Fällen, in denen die Parteien versuchen den wahren Ablauf zu verschleiern. Damit wird die Beweiswürdigung des Schiedsgerichts in Frage gestellt. Aber, wie die Fälle zeigen, können die staatlichen Gerichte auch auf diesem Wege stolpern.

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