Biografie

Jean-Christophe Brun

Seit 2004 als Anwalt in Paris zugelassen, wechselte Jean-Christophe Brun 2012 zur Abteilung Arbeitsrecht bei Alerion, wo er in allen Bereichen des Arbeitsrechts und des Sozialversicherungsrechts aktiv ist, beratend als auch vor Gericht, einem Bereich, in dem er besondere Kompetenzen erworben hat.

Er ist seit 2018 Partner in dieser Abteilung und vertritt hauptsächlich Unternehmen vor Arbeitsgerichten (Kündigungsstreitfälle, Mobbying, Arbeitszeiten), dem Landgericht (Beitragsnachzahlung der URSSAF, Streitfälle bezgl. Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle), Verwaltungsgerichten (Streitfälle bezüglich geschützter Angestellter), Amtsgerichten (Streitfälle bezüglich Wahlen) sowie Strafgerichten (Arbeitsstrafrecht).

Er hat ein DESS in Wirtschafts- und Steuerrecht der Universität Paris Panthéon-Assas absolviert, ist seit 2004 in Paris als Anwalt zugelassen und beteiligt sich zudem an der Erstellung von Beiträgen für mehrere arbeitsrechtliche Fachzeitschriften.